Nutzt der Gemeinderat die Teilrevision der Gemeindeordnung als trojanisches Pferd?

Abstimmungsempfehlung der IG-Meggen: NEIN zur Teilrevision der Megger Gemeindeordnung

Der Kanton hat ein neues Finanzhaushaltsgesetz für Gemeinden verabschiedet, dass nun von den Gemeinen eine Anpassung der Gemeindeordnung erfordert. Die Abstimmung dafür wird am 26. November 2017 durchgeführt. Der Gemeinderat möchte diese Abstimmung nutzen, um im Zuge dieser Teilrevision der Gemeindeordnung mehrere Punkte einzubringen, die unserer Meinung nach nicht notwendig sind oder sogar ausschliesslich Partikularinteressen dienen. Wichtig zu wissen ist, dass die Bestimmungen des FHGG auch bei einem NEIN der Stimmbürger zur teilrevidierten Gemeindeordnung übernommen werden müssen. Es besteht somit überhaupt kein Zwang, die Teilrevision der Gemeindeordnung aufgrund des FHGG anzunehmen, falls Sie mit einzelnen Änderungsvorschlägen des Gemeinderates, die über das FHGG hinausgehen, nicht einverstanden sein sollten. Nachfolgend informieren wir Sie über die für uns wichtigsten, durch die Teilrevision bedingten Änderungen (FHGG ausgenommen) und deren Folgen für die Einwohner/-innen von Meggen, um so einen hoffentlich wertvollen Beitrag zu einer möglichst umfassenden Meinungsbildung über die anstehende Abstimmung zu leisten.

 

Die wichtigsten Änderungen der Teilrevision:

Heute gültige Gemeindeordnung:

Für die nebenamtlichen Mitglieder des Gemeinderates, für die Mitglieder der Controlling-Kommission und der Schulpflege gilt eine Amtszeitbeschränkung von vier Amtsperioden.

Bei Annahme der Teilrevision:

Zukünftig soll die Amtszeitbeschränkung für die Mitglieder des Gemeinderates aufgehoben werden.

Meinung der IG-Meggen:

Wir sind der dezidierten Auffassung, dass die maximale Amtszeit eines Gemeinderates (Ammann ausgenommen) von 16 Jahren nicht aufgehoben, sondern eher halbiert werden sollte. Über 16 Jahre hinweg unbefangen, fokussiert, zielgerichtet und mit gleichem Elan im gleichen Amt arbeiten zu können, halten wir für eher unwahrscheinlich. Darüber hinaus möchten wir mit dieser Begrenzung einer periodischen Erneuerung in der Politlandschaft in Bezug auf Köpfe und Parteien Vorschub leisten sowie einer reformhemmenden und unnötigen Machtkonservierung adäquat entgegenwirken.

2.1 Freibeträge über die der Gemeinderat die Einwohner an der Urne befragen muss

Heute gültige Gemeindeordnung:

Über Finanzausgaben ab ca. CHF 9 Mio. (3/10 Einheiten der Gemeindesteuer) durften die Stimmbürger bisher gesetzlich an der Urne abstimmen.

Bei Annahme der Teilrevision:

Neu werden die Stimmberechtigten bereits ab Ausgabenbeträgen von CHF 6 Mio. (2/10 Einheiten der Gemeindesteuer) gesetzlich an der Urne abstimmen dürfen.

Meinung der IG-Meggen:

Bis zu Beträgen von ca. CHF 9 Mio. bzw. nach der Revision von ca. CHF 6 Mio. könnte innerhalb einer Gemeindeversammlung mit durchschnittlich ca. 125 Anwesenden über Ausgaben der genannten Beträge entschieden werden. Gemäss Aussage des Gemeinderates wird heute bereits ab Beträgen von CHF 5 Mio. an der Urne abgestimmt. So oder so, die oben erwähnten Beträge erscheinen uns allesamt als viel zu hoch. Wir sind der Auffassung, dass über jede geplante Ausgabe, welche den Betrag von CHF 1 Mio. übersteigt, an der Urne abgestimmt werden muss.

 

2.2 Frei bestimmbare Ausgaben in der alleinigen Kompetenz des Gemeinderates

Heute gültige Gemeindeordnung:

Die Stimmberechtigten der Gemeinde sind für folgende Finanzgeschäfte zuständig:

  • Beschluss über Sonderkredite;

Bei Annahme der Teilrevision:

Die Stimmberechtigten der Gemeinde sind für folgende Finanzgeschäfte zuständig:

  • Erteilung einer Ausgabenbewilligung für frei bestimmbare Ausgaben, wenn der Wert den Ertrag von 1/10 Einheit der Gemeindesteuer übersteigt, durch Sonderkredite

Meinung der IG-Meggen:

Neu will sich also der Gemeinderat die Ausgabebewilligung über 3 Mio. Franken (1/10 Einheit der Gemeindesteuer) ohne Bewilligung des Souveräns selber geben.  Wenn der Gemeinderat über solch hohe Ausgabebewilligungen selbst erteilen darf befürchten wir, dass die Ausgaben in der Gemeinde steigen werden. Wir sind der Auffassung, dass bei solch hohen Summen die Stimmberechtigten die Sonderausgaben bewilligen müssen.

Heute gültige Gemeindeordnung:

Gemeindeinitiative:
Das Zustandekommen einer Gemeindeinitiative erforderte bisher 400 gültige Unterschriften.

Orientierungsversammlung:
Damit über ein Thema eine Orientierungsversammlung im Gemeindesaal einberufen werden konnte, benötigte man 100 Unterschriften.

Bei Annahme der Teilrevision:

Gemeindeinitiative:
Das Zustandekommen einer Gemeindeinitiative erfordert neu 500 (25% Steigerung!) gültige Unterschriften.

Orientierungsversammlung:
Neu erfordert das Einberufen einer Orientierungsversammlung im Gemeindesaal 200 Unterschriften (100% Steigerung).

Meinung der IG-Meggen:

Da wir uns für den Erhalt des demokratischen Prinzips einsetzen und den Austausch unter den Einwohner/-innen in Meggen fördern möchten, sind wir klar gegen eine Heraufsetzung dieser Hürden. Im Gegenteil: gerne würden wir die Anzahl benötigter Unterschriften für die Gemeindeinitiative und die Orientierungsversammlung sogar etwas tiefer ansetzen.

Heute gültige Gemeindeordnung:

Der Gemeinderat besteht aus fünf Mitgliedern: der Gemeindepräsidentin oder dem Gemeindepräsidenten, der Gemeindeamtsfrau oder dem Gemeindeammann, der Sozialvorsteherin oder dem Sozialvorsteher sowie zwei weiteren Mitgliedern.

Bei Annahme der Teilrevision:

Der Gemeinderat besteht aus fünf Mitgliedern: der Gemeindepräsidentin oder dem Gemeindepräsidenten, der Gemeindeamtsfrau oder dem Gemeindeammann sowie drei weiteren Mitgliedern.

Meinung der IG-Meggen:

Nach dieser Anpassung würden die Stimmbürger/-innen von Meggen nur noch den Gemeindepräsidenten und den Gemeindeammann direkt ins Amt wählen. Bei den drei weiteren Gemeinderäten würden einfach die Personen gewählt, man hätte aber kein Mitspracherecht mehr darüber, wer von den gewählten Köpfen welches Amt in Zukunft besetzen würde. Es ist aber wichtig, dass wir auch zukünftig kompetente Köpfe in sämtlichen Ämtern im Gemeinderat haben. Wir wollen deshalb auch zukünftig mitentscheiden können, wer welches Amt im Gemeinderat mit seinen Rechten und Pflichten übernehmen wird.

Heute gültige Gemeindeordnung:

Über Sachgeschäfte stimmen gegenwärtig nur jeweils ca. 2.5% der ca. 5‘000 stimmberechtigten Einwohner/-innen an der Gemeindeversammlung ab. Dies entspricht sage und schreibe nur 125 Personen. Zum Vergleich: Bei nationalen Abstimmungen beträgt die Stimmbeteiligung regelmässig 40-60%.

Bei Annahme Teilrevision:

Der Gemeinderat findet es nicht opportun, hier eine Veränderung vorzunehmen, wie in der aktuellsten Gemeindepost Nr.4/2017 nachzulesen ist.

Meinung der IG-Meggen:

Um der Durchsetzung von reinen Partikularinteressen vorzubeugen und mehr Stimmberechtigte zum Abstimmen auf Gemeindeebene zu bewegen, muss das Urnenverfahren unbedingt die Abstimmungen an der Gemeindeversammlung ersetzen. Die Stimmbeteiligung von durchschnittlich 2.5% widerspiegelt wohl kaum den Willen sämtlicher Einwohner/-innen Meggens. Um eine Stimmbeteiligung von 40-60% auf Gemeindeebene zu erreichen, ist die Einführung des Urnenverfahrens unabdingbar. Die Gemeindeversammlung soll dabei aber nicht abgeschafft, sondern als Informationsplattform weiterhin beibehalten werden.

Schlusswort

Eine Teilrevision der Gemeindeordnung ist nicht per se eine schlechte Sache. Die oben erwähnten Punkte im Zuge des neuen FHGG einführen zu wollen, entspricht aber nicht unserem Demokratieverständnis. Die von uns hier hervorgehobenen Änderungen sind allesamt zu elementar, um über sie in nur einem einzigen Paket zu entscheiden. Über solch wichtige und zukunftsweisende Themen muss unserer Meinung nach zwingend separat befunden werden. Unsere Argumente zeigen zudem klar auf, dass die vom Gemeinderat vorgeschlagene Teilrevision unter den gegebenen Umständen auf jeden Fall abgelehnt werden muss. Was wir fordern ist mehr Transparenz in Finanzgeschäften sowie eine Stärkung des Mitspracherechts der Einwohner/-innen von Meggen auf sämtlichen Ebenen.

Die IG-Meggen steht somit geschlossen hinter einem NEIN zur Teilrevision der Gemeindeordnung am 26. November 2017.

Stimmen zum Teilrevisionsvorschlag der Gemeindeordnung: